Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.
Wenn Sie vergleichen, wer aus der Wirtschaft gleichzeitig die Führung (s)eines Unternehmens und Land- bzw. Bundestagsmandate und/oder weitere Gremiensitze auf sich vereinigt, werden Sie mein Ansinnen verstehen.
Ich habe keinen Wehrdienst abgeleistet.
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.