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Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt werden kann, wenn sie ihre Beschäftigten entlasten wollen und dazu finanziell in der Lage sind
Allerdings verwies das Bundesinnenministerium auf Nachfrage darauf, dass die Befragung von frei gewählten Landtagsabgeordneten ihrerseits nicht vorgesehen war.
Dieser Umgang mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch mit dem Verfassungsorgan Landtag als Ganzem löste nicht nur bei unserer Fraktion Verärgerung aus.