Antwort 24.09.2024 von Marco Buschmann FDP
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden
Ich habe volles Vertrauen in die Arbeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden, die ihre Ermittlungen unabhängig und ohne politische Einflussnahme führen.
Ich darf Sie bitten Ihre Frage an den zuständigen Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter, MdL zu richten, der Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen wird
Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass die Renten zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben wurden, eine „Nullrunde“ hat es also nicht gegeben.