Die große Vielfalt an gesetzlichen Krankenkassen hat historische Gründe und soll den Wettbewerb und die Wahlfreiheit für die Versicherten fördern.
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Das Bürgergeld ist keine beitragsfinanzierte Sozialversicherung, sondern steuerfinanziert. Es deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Dieses menschenwürdige Existenzminimum leitet sich aus Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) ab, sodass es jedem Menschen in Deutschland unabhängig von seiner Lebensleistung, Nationalität und Herkunft zusteht.
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV).
Als Sozialpolitikerin liegt mir natürlich besonders am Herzen, solidarisch mit Menschen zu sein, die stärker gefährdet sind. Das heißt konkret, sich den möglichen COVID-19-Risiken bewusst zu sein und präventiv zu handeln – und somit einen wertvollen Beitrag zu leisten, die Belastung für seine Mitmenschen zu minimieren.