Antwort 06.01.2024 von Georg Eisenreich CSU
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt
die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.
Bislang liegt der Bundesregierung keine Bestätigung der Verdachtsfälle vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten, bevor weitere Schritte folgen.