Antwort 13.05.2024 von Volker Wissing parteilos
Die Fahrerlaubnisverordnung kennt Möglichkeiten des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Mängeln.
Die Fahrerlaubnisverordnung kennt Möglichkeiten des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Mängeln.