Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort 18.06.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Recht auf Wehrdienstverweigerung ist Teil unserer Verfassung.

Portrait von Johann Wadephul
Antwort 22.03.2024 von Johann Wadephul CDU

Die Mängelliste - so fair muss man sein – geht auf Einsparungen verschiedener früherer Bundesregierungen, sowohl unter CDU- als auch unter SPD-Führung zurück. Dies war unter den damaligen außen- und sicherheitspolitischen Umständen, in denen europäische Staaten von der Friedensdividende nach Ende des Kalten Krieges profitiert hatten, eine nachvollziehbare Entscheidung. Deren Folgen stellen uns heute jedoch vor enorme Herausforderungen.

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 16.04.2024 von Rolf Mützenich SPD

h bin mir sicher, dass die einzelnen Abgeordneten sich der Konsequenzen bewusst sind, was es bedeutet, wenn durch ihr Abstimmungsverhalten Deutschland als einer der größten und stärksten Unterstützer der Ukraine in eine Regierungskrise stürzen würde.

Porträt Matthias Helferich, MdB
Antwort ausstehend von Matthias Helferich AfD
Portrait von Mark Helfrich
Antwort 15.03.2024 von Mark Helfrich CDU

So bekommen Kunden etwa beim Kauf eines Spartickets standardmäßig nur das digitale Ticket, können aber auf Wunsch einen Papierausdruck im Reisezentrum erhalten. Ein vergleichbares Modell begrüße ich als Alternative zur Plastik-Bahncard, um Menschen ohne Smartphone weiterhin einen Zugang sicherzustellen.

Portrait von Thomas Würdisch
Antwort 28.03.2024 von Thomas Würdisch SPD

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.