Ganz grundsätzlich darf ich Ihnen aber versichern, dass mir Minderheitenrechte und demokratische Spielregeln sehr wichtig sind. Der Ausschuss hat sich Verfahrensregeln gegeben, an die ich mich halte.
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Ich kann Ihre Enttäuschung und Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen. Gerade Menschen, die über viele Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge entrichtet und zusätzlich privat oder betrieblich für das Alter vorgesorgt haben, erwarten zu Recht, dass politische Entscheidungen ihre persönliche Lebensplanung berücksichtigen.
Derzeit wird über eine Weiterentwicklung des IFG beraten. Dabei gilt es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Transparenz staatlichen Handelns, berechtigten Schutzinteressen und einer praktikablen Verwaltungsarbeit zu finden. Diesen Prozess begleite ich aufmerksam.
Das Gesetz zielt darauf ab, die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherungen nachhaltig zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen. Das begrüße ich grundsätzlich. Doch zu welchem Preis dies geschehen soll, begrüße ich nicht.
meine Beweggründe für mein Nein sind im Protokoll der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages (21. Wahlperiode, Freitag, den 10. Juli 2026) hinterlegt. Sie finden diese auf Seite 139f:
https://dserver.bundestag.de/btp/21/21090.pdf