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Die Behörden mussten die Gefahr, dass Straftaten wie Volksverhetzung auf Demonstrationen begangen werden, mit den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit abwägen.

Wer Gelder bekommt, muss beweisen, dass sie nicht in die falschen Hände geraten. Grundsätzlich leistet Deutschland aber weiter humanitäre Hilfe für die palästinensischen Gebiete.

Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat bei seinem Besuch in Israel und Ägypten am 17. und 18. Oktober ausdrücklich betont, dass die Bundesregierung ihr humanitäres Engagement für Gaza fortsetzen wird, um das Leid der Zivilbevölkerung zu lindern.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mich ist klar, Geld kann zukünftig nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt.

Dieses Selbstverteidigungsrecht leitet sich aber aus dem Völkerrecht ab.