Antwort 24.05.2024 von Michael Thews SPD
Die Betreiber der Face-ID müssen die Sicherheit der Daten gewährleisten und vor Missbrauch schützen.
Die Betreiber der Face-ID müssen die Sicherheit der Daten gewährleisten und vor Missbrauch schützen.
Darüber berät der Bundesvorstand in diesen Minuten.
Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol je Milliliter Blutserum wurde von einer Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und der Polizei erarbeitet und vorgeschlagen. Sollten Sie diesbezüglich Anregungen oder Kritik haben, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bundesministerium zu wenden.