Warum haben Sie für das Sicherheits- und Asylpaket gestimmt, das ermöglicht Geflüchteten, die in einen anderen Staat ausreisen könnten, alle Leistungen inklusive Nahrung und Unterkunft zu streichen?
Haben Sie dazu keine menschenrechtlichen Bedenken, und wie sollen Geflüchtete sich ernähren und unterkommen, wenn sie weder arbeiten dürfen, noch Leistungen vom Staat bekommen?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie meinen sicherlich das Maßnahmenpaket der Bundesregierung und über das wir im Oktober im Deutschen Bundestag abgestimmt haben:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-pa-inneres-sicherheit-asyl-1019032
Die Antwort auf Ihre Frage ist in der Drucksache 20/13413 enthalten. Was wichtig zu erwähnen ist, dass es sich um ausreisepflichtige (!) Ausländer handelt, für deren Asylprüfung ein anderer europäischer Staat zuständig ist. Diese Personengruppe muss weder vor Hunger noch vor Obdachlosigkeit fürchten. Der zuständige Mitgliedsstaat muss der Rückübernahme zustimmen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ halten; dort sollen die Personen angehalten werden ihre Leistungen zu beziehen. Aus diesem Grund halte ich es für richtig und vertretbar.
Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchen und denen Schutz gewährt wird, wird zukünftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtender Beweggrund begangen wurden. Weiterhin dient der Gesetzentwurf auch der Klarstellung, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, da dieses Verhalten regelmäßig im Widerspruch zur schutzauslösenden Gefährdung des Ausländers bei Rückkehr in den Heimatstaat steht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Aufgabe, die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält daher die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Mit den Änderungen im Ausweisungsrecht sollen insbesondere Ausweisungen in Fällen erleichtert werden, bei denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde. Zukünftig sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren, um die ihnen dort zustehenden Aufnahmeleistungen entsprechend der Richtlinie (EU) 2013/33 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, zu beziehen.
Falls Ihre Frage anders ausgelegt war wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mein Team oder an mich unter bengt.bergt.wk@bundestag.de oder bengt.bergt@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bengt Bergt
Bundestagsabgeordneter