Antwort 02.07.2024 von Jens Lehmann CDU
Die Sanktionen bleiben so lange bestehen, bis dieser völkerrechtswidrigen Angriffskrieg beendet ist.
Die Sanktionen bleiben so lange bestehen, bis dieser völkerrechtswidrigen Angriffskrieg beendet ist.
Wir brauchen unbedingt eine baldige, tragfähige Perspektive für Frieden in der Ukraine, dafür war die Friedenskonferenz zum Frieden in der Schweiz im Juni 2024 ein wichtiger Schritt.
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass ich mich auch nicht etwa für eine Abschiebung der ukrainischen Wehrpflichtigen ausgesprochen habe.