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Eine große Anzahl von Verfassungsrechtlern teilt meine Sichtweise, dass Artikel 3 GG i.V.m. den von Ihnen angesprochenen nationalen und internationalen Normen schon heute vor jeder Form von Diskriminierung schützt.
Die Novellierung des TierSchG bringt viele Verbesserungen. Die SPD-Fraktion wird sich in den parlamentarischen Verhandlungen für weitere Änderungen einsetzen.
Deutschland hat bereits eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze weltweit. Dennoch sehen wir die Notwendigkeit, Tierschutzthemen noch stärker im europäischen Kontext zu harmonisieren. Aspekte wie Standards in der Nutztierhaltung, Regelungen für Tiertransporte, den Heimtierhandel oder die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels lassen sich nur durch eine gemeinschaftliche EU-weite Regelung wirksam gestalten.
Bis auf wenige Änderungen (z.B. Verbot von Legebatterien und Kükentöten) hat es in der Vergangenheit nur überschaubare gesetzliche Fortschritte gegeben - zu denen die damalige Bundesregierung unter Schwarz-Rot durch Urteile u.a. des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen war.