Frage von Thomas K. • 04.05.2025

Antwort von Tina Fischer SPD • 23.05.2025
Der Planfeststellungsbeschluss selbst ist von dem Auslaufen der Frist im November nicht berührt.
Der Planfeststellungsbeschluss selbst ist von dem Auslaufen der Frist im November nicht berührt.
Verhältnismäßigkeit bei den Gehältern ist mir sehr wichtig. Während die Existenz eines Übergangsgeldes notwendig ist, kann ich die Kritik gut nachvollziehen.
Direkte Kommunikation bevorzugt