Johannes Winkel
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Frage von Janine B. •

Wie rechtfertigen Sie die kurzfristige Streichung der Psychotherapie-Schutzklausel (§ 87 Abs. 2c SGB V) und die drohende Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung in Düsseldorf?

Sehr geehrter Herr Winkel,
am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dass extrem kurzfristig die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen (§ 87 Abs. 2c SGB V) gestrichen wurde, halte ich für fatal. Diese Schutzklausel wurde vom BSG verfassungsrechtlich hergeleitet.
Studien belegen, dass jeder in psychische Gesundheit investierte Euro der Gesellschaft das 3- bis 5-Fache an Kosten spart (vgl. OECD, 2021; LSE, 2022). Ihr Sparkurs führt sehenden Auges zu chronischen Verläufen, Fehltagen und einer Überlastung der Hausärzte in Düsseldorf.
Ich frage Sie als meinen Abgeordneten für Düsseldorf II:
1. Wie rechtfertigen Sie diesen Eingriff in eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzklausel vor den Betroffenen in Ihrem Wahlkreis?
2. Wie verhindern Sie, dass dieser Beschluss zu Praxisschließungen und noch längeren Wartezeiten führt?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janine B.
40219 Düsseldorf

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