Sollte der zuständige Ausschuss begründete Unregelmäßigkeiten feststellen, werden selbstverständlich entsprechende Schritte eingeleitet
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 22.10.2025 von Sebastian Roloff SPD

Antwort 16.10.2025 von Tijen Ataoğlu CDU
Bitte stellen Sie Ihre Frage direkt an mich per E-Mail an tijen.ataoglu@bundestag.de

Antwort ausstehend von Ina Blumenthal SPD
Antwort 03.11.2025 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
Antwort 08.10.2025 von Jan Köstering Die Linke
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.
Antwort 08.10.2025 von Carsten Brodesser CDU
Bei Zweifeln am Wahlergebnis gibt es klare rechtliche Regelungen und Abläufe, die einzuhalten sind.