Laut Rentenkommission sollen Beamte langfristig auch in die Rente und die Bezüge angepasst werden. Warum wird das nicht umgesetzt sondern nur das was die normalos betrifft.
Im Koalitionsausschuss im Juni 2026 wurde beschlossen, dass die Empfehlungen der Rentenkommission umgesetzt werden sollen. Das schließt auch das Vorhaben mit ein, die Beamten langfristig in die Rentenversicherung zu überführen.
Die Überführung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung birgt aber besondere Herausforderungen.
Einerseits ist das Alimentationsprinzip in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes institutionell geschützt. Eine Lösung könnte sein, dass in Zukunft weniger verbeamtet wird und mehr Menschen als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten. Für beispielsweise Polizist*innen ist das aber keine Lösung.
Auf der anderen Seite stellt die Überführung für die öffentliche Hand eine doppelte finanzielle Belastung dar. Während die Kosten für laufende Pensionen der bereits im Ruhestand befindlichen Beamten für die nächsten Jahrzehnte weiterhin zu 100 % aus den Staatshaushalten gezahlt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber sofort den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung für diejenigen zahlen, die später erst in Rente kommen. Das ist für die Länder, bei denen die Kosten anfallen, nicht von heute auf morgen zu finanzieren und bedarf einer längeren Übergangszeit.

