
Chatkontrolle: Eine anlasslose Durchleuchtung privater Kommunikation durch automatisierte Systeme würde tief in die Grundrechte eingreifen.
Chatkontrolle: Eine anlasslose Durchleuchtung privater Kommunikation durch automatisierte Systeme würde tief in die Grundrechte eingreifen.
Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
Ich begrüße daher sehr, dass unsere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bereits deutlich gemacht hat, dass die Bundesregierung dem aktuellen Vorschlag im Rat nicht zustimmen wird.
Ich teile daher die Sorge vieler Fachleute, darunter auch des Kinderschutzbundes, dass mit einer anlasslosen Kontrolle privater Nachrichten mehr Schaden als Nutzen entstehen würde. Wir brauchen wirksamen Kinderschutz, aber keine Massenüberwachung.