Antwort 15.12.2025 von Joachim Herrmann CSU
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Fütterungsverbote und Verdrängung verschärfen das Problem nachweislich und sind aus unserer Sicht keine Lösung
Wir fordern, dass versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.