Es ist zu begrüßen, dass sich inzwischen auch die Union den Bedenken anschließt, die wir – ebenso wie unsere Justizministerin Stefanie Hubig – von Beginn an geäußert haben.
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Die Prüfung hat gezeigt, dass es keine ausreichenden konkreten Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler gab, die eine umfassende Neuauszählung rechtfertigen würden
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein wesentliches Mittel transparenter Politik, welches die SPD 2005 eingeführt hat. Ich möchte daher gleich am Anfang klarstellen: Bestehende Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft dürfen nicht reduziert werden. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Sehr geehrter Herr A.,
In der Politik allein etwas zu bewirken, ist äußerst schwierig. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich mit meiner Überzeugung, dass wir dringend ein Verbotsverfahren gegen die AfD brauchen, nicht allein bin.