Antwort 23.09.2022 von Amira Mohamed Ali BSW
Das BGE birgt meiner Meinung und vieler weiterer Parteimitglieder nach in dieser Frage mehr Risiken als Chancen.
Das BGE birgt meiner Meinung und vieler weiterer Parteimitglieder nach in dieser Frage mehr Risiken als Chancen.
Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.
Eine punktuelle Verschwendung von GEZ-Gebühren stellt meines Erachtens nach nicht die allgemeine Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage.
Grundsätzlich setzt die Bundesregierung bei Waffenlieferungen auf gemeinsame Entscheidungsfindungen mit unseren Partnerländern in der Europäischen Union (EU) und NATO
