Ihre Pflicht ist lediglich, in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben, dass Sie die Pauschale doppelt erhalten haben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 07.01.2023 von Thorsten Frei CDU
Antwort 25.01.2023 von Dagmar Schmidt SPD
- Besitzer von Wärmepumpen werden auch durch den Strompreisdeckel entlastet
- Wärmepumpen werden staatlich durch unterschiedliche Förderprogramme gefördert
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 12.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Ja, es stimmt, dass Personen im Vorruhestand nicht die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner erhalten.
Antwort 09.01.2023 von Johann Saathoff SPD
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einer Anpassung des Besoldungsrechts infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Antwort 13.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.