Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
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Antwort 06.06.2023 von Julia Eisentraut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.02.2023 von Bärbel Bas SPD
uch ich unterstütze daher den jetzt vorliegenden, einfach zu handhabenden Vorschlag.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP
Daher ist die genaue Ausgestaltung des Wahlrechts unter der Maxime, die Übergröße wieder zurückzufahren, Gegenstand intensiver Beratungen. Insofern ist es noch nicht möglich, zu einzelnen Detailfragen eine abschließende Stellungnahme abzugeben.
Antwort 09.02.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Russland hat die Ukraine überfallen und könnte selbst jederzeit die schrecklichen, völkerrechtswidrigen Angriffe einstellen und den Krieg damit sofort beenden.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN