Antwort 25.01.2023 von Burkard Dregger CDU
Die Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften hat sich bewährt.
Die Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften hat sich bewährt.

Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine bereits korrigierte Antwort vom 25.1.2023:
Die Besteuerung folgt aus dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.