Im Informationsfreiheitsgesetz darf es keine verwässernden Hürden geben.
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Ein Ja oder Nein zu meinem Abstimmungsverhalten kann ich Ihnen heute nicht zusagen. Darüber kann ich erst abschließend entscheiden, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.
Ziel der Reform ist nicht zuletzt, dass die Beiträge der Versicherten bezahlbar bleiben und das System damit dauerhaft erhalten werden kann. Das System ist deswegen erhaltenswert, weil auch kleine Einkommen den Zugang zu den teuersten Behandlungen erhalten, sofern sie medizinisch notwendig sind.
Das IFG hat sich in den letzten knapp zwanzig Jahren als wichtiges Instrument zur Kontrolle bewährt. Diese Errungenschaft muss zwingend erhalten bleiben.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, kann ich die Regelung als Landtagsabgeordneter nicht unmittelbar ändern.
Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.