Weder in der SPD als Partei, in der SPD-Bundestagsfraktion noch bei mir selbst gibt es Hindernisse für die Eröffnung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungskonformität der AfD Bundespartei. Bei unserem Koalitionspartner CDU/CSU ist die Situation leider anders. In dem Zusammenhang verweise ich auch auf das Statement des parl. Geschäftsführers unserer Fraktion:
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Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Zustimmung zur AfD nicht einfach „wegverboten“ werden kann.
Es geht nicht darum, einzelne Leistungsbereiche herauszugreifen oder Leistungen bei der Psychotherapie grundsätzlich infrage zu stellen. Wir wollen die Last gesamtheitlich und ausgeglichen verteilen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Das jetzt verabschiedete Gesetz zur GKV-Reform stellt hierfür einen tragfähigen Kompromiss dar.
Deutschland pflegt aus Überzeugung langjährig die transatlantische Partnerschaft und vertritt die eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen.
Auch aus dem von Ihnen beschriebenen Problem ist für mich und meine Fraktion klar: Wir stimmten geschlossen dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen heute im Bundestag nicht zu.
Überlegungen, wie die die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und somit für eine kontinuierliche automatische Erhöhung des Rentenalters stimme ich und stimmen wir Linken nicht zu