Ist Ihnen bewusst, daß meine Psychotherapiepraxis mit hälftigem Versorgungsauftrag, die mich als Alleinverdiener ernährt, unter Budgetierungsbedingungen wirtschaftlich nicht überlebensfähig ist?
Sehr geehrte Frau Poschmann, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 08.07. . In der Erläuterung zur Frage schilderte ich, daß viele KollegInnen (etwa 70 % aller "Kassensitze"), gerade im städtischen Umfeld, auf Grundlage eines hälftigen Versorgungsauftrags tätig sind, der nicht kurzfristig nach Belieben auf Wunsch "aufgestockt" werden kann. Diese sind wirtschaftlich, wenn Sie als Lebensgrundlage eines Alleinverdieners bewirtschaftet werden, unter Budgetierungsbedingungen NICHT ÜBERLEBENSFÄHIG. Es geht hier nicht um "zu leistende Beiträge", die man durch "Ergebnisse für die Therapeuten" wie vereinzelt unbudgetierte Leistungen für Komplexbehandlungen oder Übergangsfristen "abmildern" kann - wenn diese Regelungen so beschlossen werden, werden viele Praxen verschwinden! Meine Praxis in der Dortmunder Innenstadt wird ohne den von mir erhofften Glücksfall, einen weiteren 0,5 Versorgungsauftrag von ausscheidenden KollegInnen ankaufen zu können, mittelfristig schliessen müssen.

