Ist Ihnen bewusst, daß meine Psychotherapiepraxis mit hälftigem Versorgungsauftrag, die mich als Alleinverdiener ernährt, unter Budgetierungsbedingungen wirtschaftlich nicht überlebensfähig ist?
Sehr geehrte Frau Poschmann, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 08.07. . In der Erläuterung zur Frage schilderte ich, daß viele KollegInnen (etwa 70 % aller "Kassensitze"), gerade im städtischen Umfeld, auf Grundlage eines hälftigen Versorgungsauftrags tätig sind, der nicht kurzfristig nach Belieben auf Wunsch "aufgestockt" werden kann. Diese sind wirtschaftlich, wenn Sie als Lebensgrundlage eines Alleinverdieners bewirtschaftet werden, unter Budgetierungsbedingungen NICHT ÜBERLEBENSFÄHIG. Es geht hier nicht um "zu leistende Beiträge", die man durch "Ergebnisse für die Therapeuten" wie vereinzelt unbudgetierte Leistungen für Komplexbehandlungen oder Übergangsfristen "abmildern" kann - wenn diese Regelungen so beschlossen werden, werden viele Praxen verschwinden! Meine Praxis in der Dortmunder Innenstadt wird ohne den von mir erhofften Glücksfall, einen weiteren 0,5 Versorgungsauftrag von ausscheidenden KollegInnen ankaufen zu können, mittelfristig schliessen müssen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie bereits in meiner ersten Antwort geschrieben, müssen wir angesichts der Finanzlage bei den gesetzlichen Krankenkassen handeln. Allein für das kommende Jahr fehlen knapp 19 Milliarden Euro. Nichts zu verändern, ist keine Option. Denn dann würde der monatliche Beitrag der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr stark steigen. Deswegen wollen wir die Belastung auf alle Beteiligte aufteilen. Beispielsweise müssen Krankenkassen bei ihrer Verwaltung künftig sparen und die Zuzahlung von Patienten bei Medikamenten steigt moderat. Auch bei anderen Facharztgruppen werden bestimmte Leistungen wieder regulär und gebunden an die Einnahmen der GKV vergütet.
Bei den Psychotherapeuten haben wir vor diesem Hintergrund die Rückführung in die Budgetierung beschlossen. Es ist sicher keine Absicht der SPD-Bundestagsfraktion, dass Praxen schließen müssen. Ganz im Gegenteil: wir haben uns bis zuletzt für Verbesserungen im Bereich der Psychotherapie eingesetzt. Da wir die besondere Vergütungsdynamik in der Psychotherapie kennen, wollen wir diese künftig innerhalb der Budgetierung berücksichtigen und weiterentwickeln. Unser Ziel ist es, eine Vergütung zu schaffen, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet und eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung dauerhaft sichert.
Unabhängig davon hatten wir einen intensiven Austausch mit den Berufsvertretern der Psychotherapeuten. Wir fordern daher von der Bundesregierung, dass begonnene Behandlungen auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung weitergehen können und die extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen bestehen bleiben soll. Insgesamt ist hierfür eine Summe von 100 Millionen Euro vorgesehen. Damit setzen wir ein politisches Signal, dass wir weiterhin Handlungsbedarf sehen und die psychotherapeutische Versorgung auch in Zukunft sichern wollen.
Ich verstehe Ihre Sorgen und nehme diese sehr ernst. Nur gehört zur Wahrheit eben, dass alle einen spürbaren Beitrag leisten müssen. Es geht nicht darum, einzelne Leistungsbereiche herauszugreifen oder Leistungen bei der Psychotherapie grundsätzlich infrage zu stellen. Wir wollen die Last gesamtheitlich und ausgeglichen verteilen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Das jetzt verabschiedete Gesetz zur GKV-Reform stellt hierfür einen tragfähigen Kompromiss dar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann

