Die beiden von Ihnen hervorgehobenen Begrifflichkeiten sind in der Tat entscheidende Fundamente unserer parlamentarischen Demokratie - die es zu schützen gilt. Insofern schließe ich mich den Gedanken von Digitalminister Karsten Wildberger an, der zurecht ausführte:
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Ihre Sorge um die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist nachvollziehbar und wird auch innerhalb der Bundesregierung sehr ernst genommen. Stimmen wie die die von Herrn Professor Fuest beziehen wir dabei in unsere Überlegungen mit ein.
Beim Prozess der Entkriminalisierung wurde der Jugendschutz von Beginn an hoch priorisiert – die Evaluation belegt, dass dieser Ansatz erfolgreich war.
Grundsätzlich gilt im SGB II das Prinzip, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen.
Die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist auch angetreten, um die Situationen der Familien in Deutschland spürbar zu verbessern - im Koalitionsvertrag finden Sie dazu eine Reihe von geplanten Vorhaben, auszugsweise nenne ich hier gerne das Bildungs- und Teilhabepaket, den weiterzuentwickelnden Kinderzuschlag und die Teilhabe-App:
Bis auf wenige Ausnahmen bleibt zugegebenermaßen unklar, wen genau der Bundespräsident begnadigt - aus wie ich finde guten Gründen, die insbesondere im Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht liegen.