Die Diskussion über die Zukunft der psychotherapeutischen Vergütung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich nicht beendet. Ich werde mich deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Nachsteuerungen vorgenommen werden und sich die Versorgungssituation nicht verschlechtert.
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Psychologische Versorgung ist wichtig, deshalb haben wir trotz Kompromissen viele Verbesserungen erreicht und mit einem Entschließungsantrag weitere vereinbart.
Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können.
Ich setze mich dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden und wir haben dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht
Als Unionsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zum Ziel der Informationsfreiheit und zur zivilgesellschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns. Gleichzeitig wollen wir die Handlungsfähigkeit der Behörden sicherstellen und vor unverhältnismäßiger Belastung schützen.
Ich habe sie jedoch glasklar beantwortet.