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Carmen Wegge
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Frage von Niels S. •

Wie wollen Sie verhindern, dass durch das aktuelle GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weitere Verschlechterungen der Psychotherapeutischen Versorgung entstehen?

Kurz vor der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss werden Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bekannt, die den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ersatzlos streichen sollen. Im Eilverfahren, vorbei an der öffentlichen Debatte, soll der ambulanten Psychotherapie der finanzielle Boden entzogen werden. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat die Änderungsanträge in einer eigenen Stellungnahme rechtlich eingeordnet. Das Aktionsbündnis Psychotherapie e.V. stützt sich auf diese Einschätzung und macht deutlich, was sie politisch bedeutet. Der Anspruch auf Mindestvergütung ist kein Verwaltungsdetail, das man mal eben streicht. Das Bundessozialgericht hat immer wieder bestätigt: Eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen ist verfassungsrechtlich geboten, verankert im Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG).

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