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Christos Pantazis
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Frage von Niels S. •

Wie wollen Sie verhindern, dass durch das aktuelle GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weitere Verschlechterungen der Psychotherapeutischen Versorgung entstehen?

Kurz vor der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss werden Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bekannt, die den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ersatzlos streichen sollen. Im Eilverfahren, vorbei an der öffentlichen Debatte, soll der ambulanten Psychotherapie der finanzielle Boden entzogen werden. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat die Änderungsanträge in einer eigenen Stellungnahme rechtlich eingeordnet. Das Aktionsbündnis Psychotherapie e.V. stützt sich auf diese Einschätzung und macht deutlich, was sie politisch bedeutet. Der Anspruch auf Mindestvergütung ist kein Verwaltungsdetail, das man mal eben streicht. Das Bundessozialgericht hat immer wieder bestätigt: Eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen ist verfassungsrechtlich geboten, verankert im Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG).

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage und die ausführliche Darstellung der rechtlichen und gesundheitspolitischen Bedenken. Die psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Deshalb nehme ich die Sorgen vieler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Praxen sehr ernst.

Die von Ihnen angesprochene Änderung betrifft die bisherige gesetzliche Ausgestaltung der sogenannten Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c SGB V. Dass diese Änderung erhebliche Verunsicherung auslöst, ist nachvollziehbar. Die Streichung dieser gesetzlichen Regelung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe für zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen entfallen. Die Verpflichtung, psychotherapeutische Leistungen angemessen zu vergüten, bleibt auch künftig im Lichte des Grundgesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung zu betrachten. Gleichwohl nehme ich die Befürchtung ernst, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Praxen verschlechtern könnten, wenn der Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung hier nicht nachsteuern. Deshalb war es mir wichtig, dass die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren einen Entschließungsantrag beschlossen haben, der die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung verpflichtet. Hierzu gehören insbesondere zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für Kinder und Jugendliche, für schwere und komplexe Krankheitsbilder sowie für dringliche Behandlungen. Darüber hinaus bleibt die extrabudgetäre Vergütung bereits laufender Psychotherapien ohne zeitliche Befristung erhalten. Damit wurden wichtige Sicherungsmechanismen geschaffen, um Versorgungslücken zu vermeiden und den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung zu stärken. Zudem wird sich die Bundesregierung im angekündigten Gesetzgebungspaket nach der Sommerpause ausdrücklich mit den rechtlichen und strukturellen Grundlagen einer dauerhaft verlässlichen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen befassen. Dazu gehört aus meiner Sicht ausdrücklich auch die Frage, ob und in welcher Form die Angemessenheitsprüfung künftig rechtssicher ausgestaltet werden sollte.

Für mich ist entscheidend, dass psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich verlässlich arbeiten können und Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung erhalten. Die Diskussion über die Zukunft der psychotherapeutischen Vergütung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich nicht beendet. Ich werde mich deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Nachsteuerungen vorgenommen werden und sich die Versorgungssituation nicht verschlechtert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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