Die von Ihnen beschriebene Sorge sehen wir und möglicherweise wäre der von Ihnen befürchtete Effekt eingetreten, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze ganz abgeschafft hätten (was verfassungsrechtlich nicht möglich ist). Bei unserer maßvollen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze teile ich Ihre Befürchtung aber nicht.
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Ablehnung am 8.7. galt einzelnen Formulierungen, nicht der Ukraine-Hilfe. Deutschland unterstützt weiter umfassend, abgestimmt mit Partnern, für echten Frieden
Das bisherige Finanzvolumen für die psychotherapeutische Versorgung bleibt dabei erhalten und soll entsprechend dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität perspektivisch erhöht werden.
Ich halte eine Öffnung für die altruistische Form in eng definierten Grenzen für einen bedenkenswerten Weg.
Ich setze mich dafür ein, legale und für alle Beteiligten sichere Wege zu finden, damit sich Menschen einen Kinderwunsch erfüllen können.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie können Menschen, die ursprünglich zum Schutz nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen aber ein neues Leben aufgebaut haben, auch dann bleiben, wenn es den Schutz irgendwann nicht mehr braucht.