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Wer an Deutschlands höchstem Gericht urteilt, muss über Parteigrenzen hinweg Vertrauen genießen und in besonderem Maße unabhängig sein. Im Fall von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf war dieses Vertrauen bei vielen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion – und auch bei mir persönlich – nicht gegeben.
Mit einer solchen Regelung würden die ebenso betroffenen Rechte des ungeborenen Kindes nicht angemessen berücksichtigt werden
Das geht auf die damalige Einstufung der Unweltverträglichkeit zurück
Meine Partei und auch ich bleiben bei der Kandidatin
Ich bin nicht am Wahlverfahren beteiligt, da die Zuständigkeit beim Deutschen Bundestag liegt.