Sollte nach dem Mordversuch durch einen 13-Jährigen an einer berliner Schule nicht die Strafmündigkeit auf 12 Jahre heruntergesetzt werden?

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage. Die derzeit gültige Regelung, nach der Jugendliche erst ab 14 Jahren und entsprechender Einsichtsfähigkeit strafmündig sind, sollte nicht geändert werden. Die wiederkehrende Debatte um die Absenkung der Strafmündigkeit ist Symbolpolitik und nicht an echten Lösungen interessiert.
Denn auch heute bleiben Taten von Kindern nicht ohne Konsequenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft schalten Jugendamt und Familiengericht ein, um geeignete Maßnahmen gegenüber dem Kind und der Familie zu veranlassen – zum Beispiel die Entziehung des Sorgerechts oder eine Unterbringung in einem Heim oder einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Institutionen müssen ebenso wie präventive Maßnahmen dauerhaft personell und finanziell gestärkt werden, statt erst dort zu sparen und dann nach einem schärferen Strafrecht zu rufen. Kinder gehören nicht vor Strafgerichte.

Sehr geehrter Herr C.
vielen Dank für Ihre Frage! Die derzeitige Regelung, nach der Kinder unter 14 Jahre nicht strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte nicht geändert werden. Die immer wieder aufflammende Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist in erster Linie Symbolpolitik - sie bietet keine echten Lösungen, sondern reagiert emotional auf Einzelfälle.
Dabei gilt bereits heute: Taten von Kindern unter 14 Jahren bleiben nicht ohne Konsequenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft können das Jugendamt und das Familiengericht einschalten, die dann geeignete Maßnahmen gegenüber dem Kind und der Familie veranlassen – etwa die Entziehung des Sorgerechts oder eine Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung. Statt das Strafecht auf immer jüngere Kinder auszuweiten, sollten wir die vorhandenen Strukturen stärken: Jugendhilfe, Prävention, Familienberatung und Schulsozialarbeit müssen dauerhaft personell und finanziell gut ausgestattet sein. Es ist widersprüchlich, wenn in diesen Bereich gespart wird, aber gleichzeitig nach härteren Gesetzen zu rufen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Benner