Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, haben betont, dass Beamte und Angestellte im Staatsdienst nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, weil sie Mitglieder der AfD sind oder weil sie für ein Mandat der AfD kandidieren. Diese Aussagen unterstützte ich.
Ich werde mich zusammen mit meiner Fraktion auch in dieser Legislaturperiode weiterhin für eine flächendeckende Prävention einsetzen und bin bestrebt, diese Themen auf die politische Agenda zu setzen.
Eine Rentenkommission wird eine Reform erarbeiten und bis zur Mitte der Legislaturperiode Lösungsvorschläge präsentieren.
Seit geraumer Zeit schlagen wir vor, dass alle Menschen mit Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Auch Beamtinnen und Beamte.
Gerne verweisen wir auf die Beantwortung von Thorsten Frei MdB vom 19. Februar 2025