Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, würden Sie befürworten- und/oder politisch unterstützen, dass Parteimitglieder der rechtsextremistischen AfD berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden ?

Ausgangslage:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

Beamte-, Soldaten-, Richter & Staatsanwälte (-innen) stehen berufsrechtlich in einem besonders engen Dienst & Treueverhältnis zum Staat und insbes. zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO).

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz,
Würden Sie - als MdB resp. Volksvertreter auf Seiten der "Grünen" - es persönlich hinnehmen wollen, dass Personen der genannten staatlichen Berufsgruppen - welche in GÄNZE (!) rechtsextremistisch gegen die FDGO agieren - ohne berufsrechtliche Konsequenzen im öffentlichen Dienst verbleiben dürften ?

Müssten nicht bereits jetzt ALLE (!) Parteimitglieder der AfD, die sich im öffentlichen Dienst befinden- und die die Treue zur FDGO gelobt hatten - mit berufsrechtlichen Konsequenzen- und insbes. auch mit der Observierung durch (BA)MAD & Verfassungsschutz & BND rechnen ?

Wäre eine pers. "Einzelfallprüfung" hier nicht - in GÄNZE - verzichtbar ?

MfG
Michael P.

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Michael P., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. 

Für uns Grüne ist völlig klar: Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst. Das Grundgesetz schreibt Staatsbediensteten eine politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung vor. Sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhalt aktiv eintreten, sowohl im dienstlichen wie auch im außerdienstlichen Kontext. Wir halten es für unabdingbar, dass der Staat in besonderer Weise darauf achtet, wer in seinen Diensten steht. Die Treuepflicht gegenüber der Verfassung darf keine bloße Formalie sein. 

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist aus unserer Sicht eine Zäsur. Sie bestätigt, was sich seit Jahren abzeichnet: Die AfD steht für Positionen, die nicht mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Wer die Grundwerte unserer Demokratie offen ablehnt und aktiv untergräbt, kann nicht unbehelligt in Funktionen verbleiben, die mit besonderer Verantwortung für eben diese demokratische Ordnung verbunden sind. 

Gerade im öffentlichen Dienst, in dem Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar ist, braucht es klare Maßstäbe und konsequentes Handeln gegenüber verfassungsfeindlichen Tendenzen. Dabei müssen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um den Schutz unserer Institutionen und ihrer Integrität zu gewährleisten. Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit, bestehende Instrumente zur Verfassungstreueprüfung zu stärken und zeitgemäß weiterzuentwickeln. 

Gleichzeitig legen wir großen Wert auf die Bindung an Recht und Gesetz, die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren sowie die Achtung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen. Das ist kein Zeichen von Nachsicht, sondern Ausdruck unserer rechtsstaatlichen Stärke.

Gerade in Zeiten wachsender Bedrohungen von rechts müssen wir zeigen, dass der demokratische Rechtsstaat handlungsfähig und unsere Demokratie wehrhaft ist. 

Mit freundlichen Grüßen nach Köln!
Konstantin v. Notz

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Konstantin von Notz
Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN