Sehr geehrter Herr MdB Dr. Henrichmann, würden Sie befürworten- und/oder politisch unterstützen, dass Parteimitglieder der rechtsextremistischen AfD berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden ?
Ausgangslage:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html
Beamte-, Soldaten-, Richter & Staatsanwälte (-innen) stehen berufsrechtlich in einem besonders engen Dienst & Treueverhältnis zum Staat und insbes. zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO).
Sehr geehrter Herr MdB Dr. Henrichmann,
Würden Sie - als MdB resp. Volksvertreter auf Seiten der CDU - es persönlich hinnehmen wollen, dass Personen der genannten staatlichen Berufsgruppen - welche in GÄNZE (!) rechtsextremistisch gegen die FDGO agieren - ohne berufsrechtliche Konsequenzen im öffentlichen Dienst verbleiben dürften ?
Müssten nicht bereits jetzt ALLE (!) Parteimitglieder der AfD, die sich im öffentlichen Dienst befinden- und die die Treue zur FDGO gelobt hatten - mit berufsrechtlichen Konsequenzen- und insbes. auch mit der Observierung durch (BA)MAD & Verfassungsschutz & BND rechnen ?
Wäre eine pers. "Einzelfallprüfung" hier nicht - in GÄNZE - verzichtbar ?
MfG
Michael P.

Sehr geehrter Herr P.,
ich bedanke mich bei Ihnen für die weitere Frage, die ich ebenfalls gerne beantworte.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, haben betont, dass Beamte und Angestellte im Staatsdienst nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, weil sie Mitglieder der AfD sind oder weil sie für ein Mandat der AfD kandidieren. Diese Aussagen unterstützte ich.
Grundsätzlich wäre es nur schwer festzustellen, wer Mitglied der AfD ist, denn in Deutschland muss niemand seinem Dienstherrn mitteilen, ob und welcher politischen Partei derjenige angehört – auch das ist ein Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wenn der Verdacht auf Verletzung der Verfassungstreue bei einem Staatsdiener bestünde, müsste der Nachweis erbracht werden, dass diese Person durch konkrete Taten oder Äußerungen ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat missachtet hat. Dies sollte dann durch eine ausführliche Prüfung im Einzelfall geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann