Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.
Sie können sich unter folgender E-Mail info@daniel-sturm.de an mich, gern auch in einem persönlichen Gespräch, wenden.
Dafür braucht es ausreichend und gut honorierte Sozialarbeiter*innen, Jugendhilfeangebote, Jugendtreffs und generell Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft.