das grüngeführte Landwirtschaftsministerium hat leider einen aus unserer Sicht wenig ambitionierten Gesetzentwurf zum Tierschutz vorgelegt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.08.2024 von Sanae Abdi SPD
Antwort 27.09.2024 von Beate Walter-Rosenheimer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bundeskabinett hat mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 21.10.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.
Antwort 22.08.2024 von Anna Lührmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der im Mai vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte.