Antwort 19.02.2025 von Thomas Heilmann CDU
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Deswegen befürworten wir auf Bundesebene die Einsetzung eines Bürgerrats, der seine Analysen, Kritiken und Empfehlungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.