Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort 13.05.2026 von Thorsten Frei CDU
Ob und in welchem Umfang solche Verträge notwendig sind, muss das zuständige Haus selbst be- und verantworten. Eine unmittelbare Weisungsbefugnis des Kanzleramts in solche innerorganisatorischen Entscheidungen besteht nicht.
Antwort ausstehend von Jan Ralf Nolte AfD
Antwort ausstehend von Alexander Radwan CSU
Antwort ausstehend von Florian Oßner CSU
Antwort 12.05.2026 von Wolfgang Stefinger CSU
Denkbar wären hier unter anderem längere Verjährungsfristen, die weitere personelle Stärkung spezialisierter Steuerfahndungs- und Ermittlungsbehörden sowie eine engere Zusammenarbeit von Finanzaufsicht, Staatsanwaltschaften und Bundeszentralamt für Steuern, damit unrechtmäßig erlangte Gelder konsequent zurückgeholt werden können.