Frage von Felix G. • 02.07.2025

Antwort ausstehend von David Adnan Erkalp CDU
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss deshalb nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
Ich stehe für transparente Aufarbeitung, aber gegen politische Tribunale. Jens Spahn handelte in einer Ausnahmesituation verantwortungsvoll und mit klarem Ziel.