Die Honoraranpassung darf die Versorgung nicht verschlechtern – entscheidend sind bessere Zugänge und stabile Rahmenbedingungen, gerade im ländlichen Raum.
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Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Die Festlegung der Vergütung für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung erfolgt nicht durch die Politik, sondern wird durch Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt
Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturelle Verbesserungen bringen und die Versorgung insgesamt sichern.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Wir unterstützen die Bewerbung aus voller Überzeugung.