Antwort 05.06.2023 von Bärbel Bas SPD
Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen sind meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Recht.
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Die Bayerische Verfassung enthält daher eine klare Grundsatzentscheidung für das Demokratieprinzip und eine Absage an die Herrschaft eines einzelnen, etwa in Form der – wie auch immer ausgestalteten – Monarchie.
Als politische Partei ist es unsere Aufgabe, Lösungen für die aktuellen und dringenden Probleme unserer Zeit anzubieten und auszuarbeiten.
das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wird aller Voraussicht nach am Mittwoch, den 05.07.2023, im Landtag beschlossen werden.