Antwort 03.07.2026 von Christoph Ploß CDU
Ihre Darstellung weise ich zurück.
Ihre Darstellung weise ich zurück.
Für psychisch und chronisch erkrankte Menschen sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Mir ist wichtig zu betonen, dass Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen durch die geplanten Änderungen nicht benachteiligt werden soll. Wer krank ist, soll selbstverständlich zu Hause bleiben und Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.