Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 16.04.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 15.04.2025 von Katja Mast SPD
Noch ist die Regierung nicht gebildet. Der Koalitionsvertrag steht und nun sind die Parteien an der Reihe. Bei der SPD stimmen die Mitglieder darüber ab.
Antwort 12.05.2025 von Günter Krings CDU
Ich hatte seinerzeit Bedenken v.a. bezüglich der Begrifflichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Bezug auf das Staat-Kirche-Verhältnis und ich habe zugleich zur Kenntnis genommen, dass das SPD-geführte Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Diese haben sich jedoch in der Rechtspraxis meines Erachtens nicht bestätigt.
Antwort 24.04.2025 von Angelika Niebler CSU
Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Meine Tätigkeiten vereine ich, indem langfristige Planung und die strikte Organisation verschiedener Bereiche - darunter fällt auch mein Privatleben - ineinandergreifen.
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU