Antwort 21.05.2025 von Jens Lehmann CDU
Schulen Leipzig
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Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip.
Öffentliche Verhandlungen und Debatten mit dem Landtagspräsidium darüber wären daher sinnvoll, und als Maßstab könnte man die Inflationsrate und die allgemeine Lohnentwicklung hinzuziehen.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Der Politik tut eine Mischung gut aus erfahrenen Politikern, die sich erst in Themen einarbeiten, langjährigen Fachpolitikern und Praktikern.