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Frage von Ozan C. •

Wird die CSU den vollintegrierten Bachelor of Laws in Bayern weiterhin blockieren und so bayrischen Universitäten schaden!

Alle Bundesländer haben Gesetze zur Einführung des vollintegrierten Bachelor of Laws verabschiedet. Nur noch Schleswig Holstein hat noch einen Gesetzesentwurf hierzu. Die CSU blockiert ihn in Bayern, weshalb es diesen Abschluss nur in Bayern nicht geben wird.

Auch die Arbeitgeber wünschen sich diesen Abschluss. Siehe letzten Absatz hier: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/wer-durch-das-examen-fliegt-soll-weicher-fallen/

Einen Bedarf hierfür gibt es also. Man kann auch einen Master damit absolvieren.

Wir haben auch zwei Petitionen hierzu mit insges. etwa 500 Unterschriften: openpetition.de/!llb; openpetition.de/!mrjmq

Bayern ist nun Schlusslicht im Universitätswettbewerb. Wegen fehlender Studierendenzahlen, fehlt den Unis Geld für einen ordnungsgemäßne Lehrbetrieb.

Selbst Preußen hat uns abgehängt!

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr C.,

Die Diskussion um den vollintegrierten Bachelor of Laws ist nachvollziehbar und zeigt, dass das Thema akademischer Absicherung für Jurastudierende viele Menschen bewegt. Es lohnt sich jedoch, die tatsächliche Situation in Bayern genauer zu betrachten.

Bayern verfolgt in dieser Frage einen eigenen, durchdachten Ansatz: Der Bachelor of Laws ist in Bayern bereits heute möglich – über eigenständige, akkreditierte Bachelorstudiengänge. Bayern bietet damit einen Weg, der sowohl akademische Qualität als auch Flexibilität für Studierende sicherstellt.

Was Bayern derzeit nicht einführt, ist eine automatische Verleihung eines Bachelorgrades ohne eigenständigen, akkreditierten Studiengang. Dieser Vorbehalt gründet auf dem bayerischen Hochschulrecht, das eine Akkreditierungspflicht zum Schutz der Qualität und der länderübergreifenden Anerkennung akademischer Abschlüsse vorsieht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein Bachelorabschluss seinen Trägerinnen und Trägern tatsächlich einen nachhaltigen Mehrwert bietet – auf dem Arbeitsmarkt und beim Zugang zu Masterstudiengängen.

Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern bedarf einer Differenzierung: Nach aktuellem Kenntnisstand haben lediglich sechs Bundesländer gesetzliche Ausnahmeregelungen eingeführt. Länder wie Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen halten ebenfalls an der Akkreditierungspflicht fest. Bayern befindet sich damit keineswegs in einer Außenseiterposition, sondern teilt seine Überzeugung mit einer Reihe weiterer Länder.

Was die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Universitäten betrifft, so sprechen Studierende ihre Studienortentscheidungen in aller Regel aufgrund von Wohnortnähe, Renommee und Studienangebot aus, nicht auf Basis eines Auffangabschlusses für den Misserfolgsfall. Zudem zeigen die Zahlen, dass in Bayern letztlich nur rund 4 % der Kandidatinnen und Kandidaten endgültig im Staatsexamen scheitern. Für diese Gruppe stehen mit den bestehenden Bachelorstudiengängen heute schon anerkannte und marktfähige Qualifikationen offen.

Bayern setzt auf Qualität, Rechtssicherheit und echte Karriereperspektiven – das ist kein Widerstand gegen Modernisierung, sondern ein Bekenntnis zu verlässlichen Standards im Sinne der Studierenden.

Mit herzlichen Grüßen

Franc Dierl, MdL

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