Antwort 28.08.2025 von Sabine Dittmar SPD
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Ja.
Notwendigkeit wechselseitige Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren neuen Bundesinnenminister, der das Gutachten durch sein Haus u.a. bewerten lassen wird