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(...) Die Landesbauordnung als Gefahrenabwehrrecht enthält hingegen die konkrete Berechnung der Abstandsflächen, die zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen (dies wird auch im Windenergieerlass in Kapitel 5 dargestellt unter 5.2.3 ff., da die Baugenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist). Im Immissionsschutzrecht selbst geht es vielmehr um die Zumutbarkeit schädlicher Umwelteinwirkungen, wie Lärm, für den Einzelnen (die von Ihnen vermisste Formulierung zur Abhängigkeit von der Bebauungsart finden Sie unter 5.2.1.1 in Satz 2 ff.). (...)

(...) Ich denke ein Zeitraum von 9 Monaten reicht aber nicht aus, um den Erfolg einer solchen Regelung abschließend zu beurteilen, zumal das Problem der wildlebenden Katzen damit nicht gelöst ist. (...)

(...) in Ihrer Frage verschweigen Sie die Tatsache, dass die bisherigen konventionellen Industrieproduktionen vor allem im Energiesektor die Umwelt im erheblichen Maße belasten und zur Verseuchung von Luft und Boden beitragen. Bei den Debatten zu Erneuerbaren Energien steht für uns unter anderem auch die Abwägung im Vordergrund, was das kleinere Übel beim weltweit herrschenden Energiehunger ist. (...)


(...) zu den Ergebnissen der von Ihnen genannten Prüfungen möglicherweise in Frage kommender Weltnaturerbestätten kann Ihnen im Detail das dafür zuständige Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich doch vertrauensvoll an Minister Hans-Hienrich Sander unter der Dienstadresse Archivstraße 2 in 30169 Hannover. (...)