(...) Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt wird. Wenn es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt, sind die zuständigen Behörden der Länder in der Verantwortung, diese aufzuklären und gegebenenfalls entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. (...)
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(...) Wir sind überzeugt, dass damit eine Regelung gefunden wurde, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren im Zirkus nachkommt. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. (...)

(...) Mit Blick auf den Tierschutz stellt die Haltung von Tieren in (...) CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt sehr daran, dass der Tierschutz auch (...) ist das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Schutz der Tiere (...) Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, (...) Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt. (...)

